EU-Vorabanmeldung für die Luftfracht
Bei der Einfuhr von Gütern per Flugzeug ist die Airline für die ordnungsgemäße Abgabe der EU-Vorabanmeldung (ENS) verantwortlich. Dauert der Flug weniger als vier Stunden (Kurzstrecke), muss die ENS spätestens beim tatsächlichen Abheben abgegeben werden. Liegt die Flugzeit über vier Stunden (Langstrecke), muss die ENS spätestens vier Stunden vor Ankunft auf dem ersten EU-Flughafen bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Mit unserer Lösung Advantage Pre-Declaration geben wir Airlines das optimale Werkzeug in die Hand, um alle anfallenden Aufgaben rund um die Erstellung und Verwaltung von ENS und EXS zu bewältigen. Wenn Sie weiterführende Informationen wünschen, kontaktieren Sie unsere Spezialisten. Ihr Ansprechpartner ist Herr Hans-Joachim Wienholz.