EU-Vorabanmeldung für die Seefracht
Wer Fracht auf dem Seewege verschifft, kann sich voll und ganz auf die Erfahrung der dbh verlassen - schließlich hat das Unternehmen seine Wurzeln im Seefrachtbereich. Die Lösung der dbh für die EU-Vorabanmeldung, Advantage Pre-Declaration, ist optimal für Reeder, die von der Einführung von ENS und EXS betroffen sind, geeignet.
Zukünftig muss der Containerreeder vor dem Verladen der Ware auf das Schiff die Entry Summary Declaration abgeben. Im Überseeverkehr ist die Entry Summary Declaration (ENS) auch als die "24 hours rule" bekannt. Der Name leitet sich davon ab, dass Container 24 Stunden vor dem Verladen im Abgangshafen bereits bei der zuständigen Behörde angemeldet werden müssen.
Wohlgemerkt: Empfänger der Anmeldung ist nicht zwingend das Empfangsland der Ware, sondern jenes Land, das für die Ladung die erste Station (also der erste Hafen) im Zollgebiet der EU ist.
Für Massen- und Stückgut- und "Short Sea-Verkehre" gelten andere Regelungen als für die Containerverschiffung: Hier muss die Ladung spätestens vier bzw. zwei Stunden vor dem Einlaufen in den ersten Hafen im Zollgebiet angemeldet sein. Kein Problem mit Advantage Pre-Declaration. Wenn Sie mehr Informationen zu unserer ENS-Lösung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne!