EU-Vorabanmeldung für Spediteure, LKW-Unternehmer und Bahnoperateure
Neben Airlines und Reedereien können auch Speditionen die Entry Summary Declaration im sogenannten "Self-Filing" abgeben. Hier wird bei der Abgabe die entsprechende Airline oder Reederei in der Anmeldung genannt. Bei der Rückmeldung durch die Zollbehörden erhalten dadurch Spediteur und Carrier Informationen zum Status der Ware.
Zuständig für die EU-Vorabanmeldung sind nach der EU-Verordnung diejenigen Personen, die die Ware in das Zollgebiet verbringen oder die Verantwortung für den Transport übernehmen. Deshalb kann beispielsweise auch die Einfuhr von Waren auf dem Landweg von der neuen EU-Vorabanmeldung betroffen sein: Frachtführer im Straßenverkehr müssen dem zuständigen EU-Grenzzollamt die ENS-Daten spätestens eine Stunde vor der ersten Einfuhr in das Zollgebiet der EU übermitteln, Bahnunternehmen zwei Stunden vor Ankunft an der Eingangszollstelle.
Mit Advantage Pre-Declaration bietet dbh Spediteuren, LKW-Unternehmern und Bahnoperateuren eine individuell auf den Benutzer zugeschnittene Lösung, mit der alle anfallenden Aufgaben rund um die EU-Vorabanmeldung einfach und schnell bewältigt werden können. Falls Sie Interesse an weiterführenden Informationen haben, sprechen Sie uns gerne an!